Privat versichert? Das sollten Sie vor Beginn der Behandlung wissen
Transparente Informationen zu Behandlungskosten und Kostenerstattung
Als Privatpatientin oder Privatpatient schließen Sie den Behandlungsvertrag direkt mit unserer Praxis ab. Die Kosten für die logopädische Behandlung werden Ihnen daher von unserer Praxis in Rechnung gestellt.
Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder eine andere Kostenträgerin die entstandenen Kosten übernimmt, hängt von Ihrem persönlichen Tarif und Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Uns ist wichtig, dass Sie bereits vor Beginn der Behandlung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Auf dieser Seite finden Sie deshalb unsere aktuellen Behandlungspreise, Informationen zum Ablauf der Abrechnung sowie unseren Behandlungsvertrag zum Download.
So läuft die Bezahlung ab
Vor Beginn der Behandlung schließen Sie mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag ab. Darin werden unter anderem die vereinbarten Behandlungskosten und die Zahlungsbedingungen festgehalten.
Nach den durchgeführten Behandlungen erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist entsprechend der angegebenen Zahlungsfrist direkt an unsere Praxis zu bezahlen.
Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen.
Bitte beachten Sie dabei: Die Zahlungspflicht gegenüber unserer Praxis besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten erstattet.
Eine vollständige, teilweise oder abgelehnte Kostenerstattung durch Ihre Versicherung verändert daher nicht den mit unserer Praxis vereinbarten Rechnungsbetrag.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten logopädische Leistungen nicht immer vollständig. Je nach Versicherungstarif können beispielsweise bestimmte Höchstsätze gelten, einzelne Leistungen nur teilweise übernommen werden oder Eigenanteile entstehen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb ausdrücklich, vor Beginn der ersten Behandlung Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle aufzunehmen und die Kostenübernahme zu klären.
Hierfür können Sie unsere unten aufgeführten Behandlungspreise und den Behandlungsvertrag verwenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich die Informationen zur Verfügung, die Sie für eine Anfrage bei Ihrer Versicherung benötigen.
Bitte berücksichtigen Sie:
Die Prüfung der persönlichen Versicherungsbedingungen und die Klärung der Kostenerstattung liegen in der Verantwortung der Patientin bzw. des Patienten.
Unsere Praxis kann keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob Ihre Versicherung die Behandlungskosten vollständig übernimmt. Auch Erfahrungen mit anderen Versicherten desselben Versicherungsunternehmens lassen keine sichere Aussage über Ihren persönlichen Tarif zu.
Wenn Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, ist die entstehende Differenz von Ihnen selbst zu tragen.
Unsere Preise für Privatpatientinnen und Privatpatienten
Wir möchten, dass Sie bereits vor Beginn Ihrer Behandlung genau wissen, welche Kosten entstehen.
Logopädische Behandlung
Erstgespräch / Diagnostik:
167,00 €
Behandlung 30 Minuten:
75,00 €
Behandlung 45 Minuten:
102.00 €
Logopädischer Kurzbericht:
17,00 €
Die für Ihre Behandlung maßgeblichen Preise werden vor Behandlungsbeginn im Behandlungsvertrag vereinbart.
Behandlungsvertrag zum Download
Damit Sie sich bereits vor Ihrem ersten Termin ausführlich informieren und bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten können, stellen wir Ihnen unseren Behandlungsvertrag hier vorab zur Verfügung.
[Behandlungsvertrag für Privatpatienten herunterladen – PDF]
Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag und die darin aufgeführten Preise vor Behandlungsbeginn zu prüfen und bei Unsicherheiten zur Kostenerstattung Ihrer Krankenversicherung vorzulegen.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zu unseren Preisen, zur Rechnungsstellung oder zum Ablauf in unserer Praxis haben, sprechen Sie uns gerne an.
Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine verbindliche Auskunft über die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle geben können. Diese kann ausschließlich der jeweilige Kostenträger auf Grundlage Ihres persönlichen Tarifs erteilen.